Das Unternehmen
Die fibucare gmbh wurde im Jahr 2005 gegründet und wird seit 2009 vom heutigen Inhaber, Thomas Karl, geführt. Bis Ende 2018 wurden die Revisions-Dienstleistungen durch die Einzelfirma Thomas Karl Treuhand ausgeführt.
Im Zuge einer Neuorganisation wurde entschieden, dass die Revisionen nur noch durch die fibucare gmbh ausgeführt werden sollen. Bei der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurde die dafür nötige Zulassung beantragt. Diese wurde am 05.07.2023 wieder für fünf Jahre verlängert, d.h. bis zum 17.12.2028. Danach können wir wieder eine Verlängerung um weitere fünf Jahre beantragen.
Damit können wir unsere Kunden seit 2019 im Bereich der Revisionen optimal betreuen und bieten daneben nur noch Steuerberatungen an. Für alle anderen treuhänderischen Aufgaben arbeiten wir mit der Impuls Treuhand GmbH zusammen, die Ihren Hauptsitz in Affoltern am Albis und eine Zweigniederlassung in Winkel hat.
Zurzeit gibt es in der Schweiz knapp 1900 zugelassene Revisionsunternehmen. Mit ihren aktuell rund 30 Revisionsmandaten ist die fibucare gmbh damit unter den ersten 10% der grössten Revisionsgesellschaften der Schweiz (siehe auditorstats.ch).
Warum eine Revisionsstelle?
Der Wert einer Revisionsstelle kann oft nicht sofort in Franken und Rappen beziffert werden und stellt für viele Gesellschaften oft nur einen Kostenfaktor dar. Mit der jahrelangen Erfahrung des Revisors können jedoch im Vorfeld viele Risiken im sozialversicherungsrechtlichen oder steuerlichen Umfeld vermieden und damit u.U. tausende von Franken eingespart werden.
Neben Aktiengesellschaften und GmbHs sind auch Stiftungen, die von einer Aufsichtsbehörde überwacht werden, verpflichtet, eine Revisionsstelle zu wählen.
Seit Jahren betreuen wir viele gemeinnützige Stiftungen und haben uns auf deren Anforderungen spezialisiert.
So sind wir der Ansprechpartner für den Stiftungsrat, wenn es um die Revision der Jahresrechnung und die Prüfung des speziellen Anhangs zur Jahresrechnung geht. Damit stellen wir auch das Bindeglied zwischen dem Stiftungsrat und der Aufsichtsbehörde dar.
Die Möglichkeiten
Ordentliche Revision
Eingeschränkte Revision
Opting-Out
Das Opting-Out ist für sehr kleine Gesellschaften vorgesehen (weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt). Wenn sämtliche Eigentümer zustimmen, kann sich eine solche Gesellschaft von der Revisionspflicht befreien. Wenn Sie von dieser Option Gebrauch gemacht haben, kann sich eine externe Überprüfung und Durchsicht Ihrer Buchhaltung und Jahresrechnung trotzdem lohnen.
Weitere Dienstleistungen
Archiv
Steuertipps 2017
Werbekampagne 2021
UP | DATE 3/2020
Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie zu einzelnen Punkten weitere Beratung wünschen.
Steuertipps 2018
Steuertipps 2019
Steuertipps 2020
Steuertipps 2021
Die Menschen
Thomas Karl
E-MailThomas Karl war mehrere Jahre Leiter Finanzbuchhaltung bei einem international tätigen EDV-Unternehmen, bevor er sich Ende 1994 mit der eigenen Treuhandgesellschaft selbständig machte. 1999 hat er erfolgreich die Ausbildung zum Treuhänder mit eidg. Fachausweis abgeschlossen und konnte bereits während dieser Ausbildung erste Erfahrungen als Revisor sammeln. Seit 2000 betreut er in diesem Bereich eigene Mandanten. Selbstverständlich bildet er sich ständig im Bereich der Revision, Buchführung, Steuerberatung und weiteren Treuhand-Themen weiter. Thomas Karl ist als zugelassener Revisor bei der RAB registriert.
Patricia Brauchli Karl
E-MailPatricia Brauchli Karl hat ihre Ausbildung zur Kauffrau in einer Gemeindeverwaltung absolviert und schon früh gelernt, dass alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen. Dieses Pflichtbewusstsein kommt ihr bei den täglichen, treuhänderischen Arbeiten zugute, denn so kann sie frühzeitig erkennen, ob bei einem Mandanten etwas korrigiert werden muss. Bei uns ist sie die gute Seele und für die eigene Buchhaltung, die Kundenbetreuung und die Terminorganisation verantwortlich.